Grundsatz
Anonyme oder pseudonyme Anfragen blenden identifizierende Firmendaten in Feed und Inbox aus. Technische Inhalte (Spezifikationen, Mengen, Dateien) können sichtbar sein — ohne dass automatisch Ihr Firmenname erscheint.
Wann endet die Anonymität?
Verbindlich geregelt in den AGB § 6. Kurzfassung:
- Vor dem Handshake: Gegenüber anderen Marktteilnehmern gilt die gewählte Sichtbarkeit (öffentlich anonym / gezielt / direkt).
- Beim Handshake: Wenn beide Parteien einen vorgesehenen Schritt verbindlich bestätigen (z. B. beidseitiger digitaler Klick auf Angebotsannahme, Deal-Bestätigung oder Signatur), werden die vereinbarten Identitäts- und Kontaktdaten freigegeben.
- Danach: Die Parteien sind Geschäftspartner; weitere Kommunikation erfolgt unter den freigegebenen Daten. NUA ist nicht Vertragspartner des zugrunde liegenden Werk- oder Kaufvertrags, sondern ausschließlich Vermittlungs- und Hosting-Plattform (siehe AGB § 3).
Ihre Pflichten beim Upload
- PDF-Zeichnungsköpfe, Stempel und Metadaten können Ihre Firma identifizieren — vor Upload prüfen.
- E-Mail-Signaturen und Anhänge in der Dropzone oder im Mail-Desk können Identität preisgeben.
- Lexware- oder Gmail-Sync kann Firmennamen und Kontaktdaten in Integrationen sichtbar machen — nur bei bewusster Freigabe nutzen.
- KI-Extraktion ersetzt keine manuelle Prüfung vor Veröffentlichung (Human-in-the-Loop, siehe AGB § 5).
- IoT-Webhook-Daten oder Maschinenstatus können — sofern freigegeben — Lieferfähigkeit signalisieren, ohne dass NUA Vertragspartei wird.
Safe Reveal (gezielte Freigabe)
Sie können Identität auch vor einem vollständigen Handshake gezielt freigeben (z. B. für ausgewählte Lieferanten). Diese Aktion ist bewusst und protokollierbar.
Stand: 27. August 2026 · AGB · Datenschutz